Die Bundeszahnärztekammer hat im September 2017 als Ergänzung zu ihrem bereits seit 2012 bestehenden GOZ-Kommentar einen Kurzkommentar zur GOÄ veröffentlicht.
Der Titel lautet „Kommentar der hochfrequenten GOÄ-Leistungen bei der Rechnungsstellung in der Zahnarztpraxis“ und ist als PDF abrufbar unter diesem Link. Der Kommentar soll in der zahnärztlichen Praxis eine zusätzliche Abrechnungshilfe bieten.