Auch in 2016 gab es wieder einige Urteile, die nach unserer Einschätzung viele Ärzte in Ihrer täglichen Arbeit betreffen.
- Zulassungsverzicht erst nach dreijähriger Tätigkeit als angestellter Arzt bei einem potentiellen Praxisnachfolger/MVZ.
- Zwei Ärzte wurden vom Oberlandgericht Hamm zu einer sechsstelligen Summe verurteilt, weil ihnen ein Behandlungsfehler unterlaufen ist.
- Das VG Mainz hat entschieden, dass der Abschluss eines Medizinstudiums in Belgien mit dem Grad „Docteur en Médecine, Chirurgie et Accouchements“ nicht zur Führung des Titels „Doktor der Medizin“ oder abgekürzt „Dr.“ in Deutschland berechtigt.
- Anstellungsgenehmigungen nach § 32b Ärzte-ZV in Gemeinschaftspraxen sind nicht einem einzelnen Vertragsarzt, sondern der Berufsausübungsgemeinschaft zuzuordnen.
- Aufregung um Scheinselbständigkeit von Honorarnotärzten – Das Bundessozialgericht trifft keine klare Entscheidung.
- Ein Orthopäde darf nicht an einen Orthopädietechniker untervermieten. Ansonsten handelt es sich um eine unerlaubte Zuweisung von Patienten.
- Ein Arzt kann nur einen Arztsitz abgeben. So hat das BSG im Fall eines Arztes aus Schwarzenbek jedenfalls gesprochen.
- Kein Schadenersatz! Patienten können einen Behandlungsvertrag (auch OP-Termin) jederzeit fristlos kündigen, ohne hierfür sachliche Gründe nennen zu müssen.